Veranstaltung: | 4. Kreismitgliederversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Antrag zum Wahlverfahren zur Wahl der LDK-Delegierten |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.08.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.08.2024, 13:45 |
TOP 5: Wahlverfahren zur Kreismitgliederversammlung am 14.09.2024: Wahl der Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenzen
Antragstext
Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 14.09.2024
Die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN wählt die Delegierten für die
Landesdelegiertenkonferenz (LDK) NRW. Die Wahl gilt für zwei Jahre. Innerhalb
dieses Zeitraums stellt die LDK – geplant für 06. bis 08.12.2024 – die
Landesliste NRW für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf. Die Delegierten für
diese LDK müssen nach dem Bundestagswahlrecht gewählt werden.
- Wahlverfahren
Die Wahl der LDK-Delegierten erfolgt für alle LDKen in einem Wahlverfahren. Das
Wahlverfahren wird so gestaltet, dass
a) die LDK-Delegierten für die o. g. LDK im Dezember 2024 nach
Bundestagswahlrecht erfolgt und
b) für alle anderen LDKen im Zeitraum von zwei Jahren auch Personen delegiert
werden können, die kein aktives Wahlrecht nach Bundestagswahlrecht besitzen.
- Wahlberechtigung
Es sind stimmberechtigt für 1. a) nach den gesetzlichen Vorgaben:
- Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die zum Zeitpunkt der Einladung zur
Kreismitgliederversammlung (23.08.2024) ihren Hauptwohnsitz in Köln haben,
unabhängig davon, ob sie Mitglied im Kreisverband Köln sind und
- die zum Zeitpunkt der KMV (14.09.2024) das 18. Lebensjahr vollendet haben
und
- die Deutsche im Sinne des Grundgesetztes, Art. 116 Abs. (1) sind und
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Es sind stimmberechtigt für 1. b) alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Köln.
- Wählbarkeit
Es sind wählbar als Delegierte für 1. a) nach den gesetzlichen Vorgaben:
- Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die zum Zeitpunkt der Einladung zur
Kreismitgliederversammlung (23.08.2024) ihren Wohnsitz in Köln haben,
unabhängig davon, ob sie Mitglied im Kreisverband Köln sind und
- die zum Zeitpunkt der KMV (14.09.2024) das 18. Lebensjahr vollendet haben
und
- die Deutsche im Sinne des Grundgesetztes, Art. 116 Abs. (1) sind und
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Es sind wahlberechtigt für 1. b) alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Köln.
- Ablauf
- Der Ablauf folgt den üblichen Verfahren der Kölner GRÜNEN für die Wahl für
Delegierte zu Organen der höheren Parteiebenen.
- Die Vorstellung erfolgt zuerst für Bewerbungen für alle LDKen im folgenden
Zwei-Jahres-Zeitraum – mit Ausnahme der LDK zur Aufstellung der NRW-
Landesliste zur Bundestagswahl.- Eine Wahlberechtigung der Bewerber*innen im Sinne von 1. a) muss
nicht gegeben sein. - Die Bewerber*innen haben eine Minute Zeit, um sich vorzustellen.
- Eine Wahlberechtigung der Bewerber*innen im Sinne von 1. a) muss
- Die Wahl findet schriftlich mithilfe von Stimmzetteln statt und wird
getrennt nach Frauen- und offenen Plätzen durchgeführt.
- Anschließend erfolgt die Vorstellung für Bewerbungen für die LDK zur
Aufstellung der NRW-Landesliste zu Bundestagswahl.- Eine Wahlberechtigung der Bewerber*innen im Sinne von 1. a) muss
gegeben sein. Die*der Bewerber*in muss dem KMV-Präsidium anzeigen,
ob sie oder er wählbar im Sinne von 1. a) ist. Der Versammlung wird
dies kenntlich gemacht. - Es können sich Personen bewerben, die bereits für eine Delegation zu
allen anderen LDKen im folgenden Zwei-Jahres-Zeitraum beworben
haben. - Es können sich nur Bewerber*innen vorstellen, die sich nicht bereits
für eine Delegation zu allen anderen LDKen im folgenden Zwei-Jahres-
Zeitraum vorgestellt haben. Diese haben jeweils eine Minute Zeit, um
sich vorzustellen.
- Eine Wahlberechtigung der Bewerber*innen im Sinne von 1. a) muss
- Die Wahl für die LDK zur Listenaufstellung findet schriftlich mithilfe von
Stimmzetteln statt und wird getrennt nach Frauen- und offenen Plätzen
durchgeführt. Im Übrigen gelten die üblichen Wahlverfahren der Kölner
GRÜNEN für die Wahl für Delegierte zu Organen der höheren Parteiebenen.
Begründung
Erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Kreisvorstand (dort beschlossen am: 04.09.2024), Eingereicht)