Veranstaltung: | 4. Kreismitgliederversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | Personalentwicklungskommission (dort beschlossen am: 27.08.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.08.2024, 13:21 |
A1: Personalentwicklungskommission
Antragstext
Die von der Mitgliederversammlung am 7. September 2009 grundsätzlich
beschlossene „Personalentwicklungskommission der Kölner Grünen“ – im Folgenden
kurz: PEK - dient folgenden Zwecken, übernimmt folgende Aufgaben und organisiert
sich in folgender transparenter Weise:
Zweck
Die PEK soll mit ihren spezifischen Kompetenzen und Möglichkeiten dazu
beitragen, dass es den Kölner Grünen auf allen Gliederungsebenen und in allen
Arbeitsbereichen der Partei gelingt, politisch interessierte Menschen in Köln
für eine engagierte Mitwirkung bei den Grünen sowie für Amts- und
Mandatskandidaturen zu gewinnen. Dabei richtet sich die PEK,entsprechend dem
Vielfaltstatut insbesondere an Menschen weiblichen oder diversen Geschlechts;
etwaiger rassistischer, antisemitischer oder antiziganistischer Zuschreibungen;
aller Religionen und Weltanschauungen; mit und ohne (un)sichtbarer Behinderungen
oder Erkrankungen; jeden Lebensalters; jeder sexuelle Orientierung; unabhängig
ihres sozialen oder Bildungsstatus sowie er Herkunft. Dies soll eine vielfältige
Kompetenz- und Repräsentationslandschaft befördern. Dabei dient die PEK nicht
als Findungskommission für die gezielte Identifikation von Kandidat*innen für
konkrete Ämter und Mandate. Die PEK ist ebenfalls kein Organ der Vorauswahl oder
der Wahl. Sie ist jedoch Ansprechpartnerin für alle, die für ihr eigenes
Engagement Anregung oder Orientierung suchen. Schwerpunkt der PEK ist die
Vermittlung an entsprechende Organe (Arbeitskreise, Ortsvorstände, usw.); sowie
dieUnterstützung der Wissensvermittlung, Kompetenzerweiterung und
Talententwicklung. Jegliche Wahl- und wahlvorbereitenden Entscheidungen bleiben
den dafür vorgesehenen Organen (insbesondere Mitgliederversammlungen)
vorbehalten.
Aufgaben
Zu diesem Zweck muss die PEK insbesondere folgende Aufgaben erfüllen:
1. Die PEK soll als unabhängiges Gremium Ansprechpartnerin für Grüne
Parteimitglieder sein, die sich für Amts- oder Mandatskandidaturen
interessieren. Dabei soll sie Grüne zur Kandidatur für Ämter und Mandate
ermutigen und ihnen, wenn möglich gezielte Kompetenzerweiterungen empfehlen.
2. Die PEK soll zielgruppenorientierte Strategien zur Gewinnung und Bindung von
jungen Talenten, externen Potenzialträger*innen und erfahrenen Grünen
entwickeln. Sie entwickelt Leitlinien, Handlungsansätze und
Qualifizierungsangebote für die Grüne Personalentwicklung.
3. Die PEK trägt dafür Sorge, dass das Mentor*innenprogramm vor jeder
Kommunalwahl für Interessierte an der Arbeit im Rat und den Bezirksvertretungen
(BV) angeboten wird.
4. Die PEK hilft dabei Neumitgliedern den Einstieg in die Parteiarbeit zu
erleichtern, zum Beispiel indem sie das Buddy-Programm koordiniert.Dabei steht
sie in engem Austausch mit der*dem Neumitgliederbeauftragten.
5. Die PEK macht Mitglieder und Organe bei Bedarf auf vorhandene Handreichungen
aufmerksam und entwickelt, wenn nötig neue Handreichungen für spezifische
Wissensgebiete.
6. Wo strukturelle Hindernisse der Übernahme von Amt oder Mandat entgegenstehen
(etwa Vereinbarkeit von Mandat und Beruf oder von Familie und Amt), berät die
PEK zu möglichen Lösungen.
7. Die PEK legt in ihrer Arbeit besonderen Wert auf die Steigerung des Anteils
von marginalisierten Gruppen in der Partei entsprechend ihres Anteils an der
Kölner Bevölkerung.
8. Die PEK unterstützt bei Bedarf die Organe der Kölner Grünen bei der Suche und
Entwicklung von geeigneten Nachfolger*innen.
Organisation
1. Die PEK setzt sich aus sieben Personen zusammen:
- Drei von der Kreismitgliederversammlung, auf zwei Jahre gewählte, Mitglieder
der Grünen. Scheidet eine dieser Personen vor dem Ablauf von zwei Jahren aus der
PEK aus, wird dieser Platz auf einer KMV zeitnah nach gewählt, auf die Dauer der
verbleibenden Amtszeit.
- Ein Mitglied des Kreisvorstandes wird für die reguläre Dauer der Amtszeit von
zwei Jahren entsendet (In der Regel sollte dies die politische Geschäftsführung
sein. Ist dies nicht möglich, kann ein anderes Mitglied des Kreisvorstandes
durch diesen in die PEK gewählt werden)
- Eine Mitglied der Grünen Ratsfraktion, gewählt durch diese auf zwei Jahre.
Scheidet diese Person vor dem Ablauf von zwei Jahren aus der PEK aus, wird ein
neues Mitglied der Ratsfraktion zeitnah auf zwei Jahre in die PEK
beziehungsweise bis zum Ende der Legislaturperiode gewählt.
- Ein Mitglied der Runde der Bezirksvertretungen, gewählt durch diese auf zwei
Jahre. Scheidet diese Person vor dem Ablauf von zwei Jahren aus der PEK aus,
wird ein neues Mitglied der BV-Runde zeitnah auf zwei Jahre in die PEK
beziehungsweise bis zum Ende der Legislaturperiode gewählt.
- Eine Person vom Delegiertenrat, gewählt auf zwei Jahre, wobei diese Person
nicht Delegierte*r des Delegiertenrat sein muss. Scheidet diese Personen vor dem
Ablauf von zwei Jahren aus der PEK aus, wird eine neue Person zeitnah auf zwei
Jahre in die PEK gewählt.
2. Die Kommission wird, gemäß des Frauenstatus quotiert besetzt. Eine Wiederwahl
der einzelnen Kommissionsmitglieder aus ihren jeweiligen Gremien heraus ist
unbegrenzt möglich. Die entsendenden Gremien sollten möglichst Personen
entsenden, die längerfristig in der Kommission mitwirken können und bei
Personenwechsel für eine kontinuitätsförderliche Übergabe sorgen.
3. Die PEK ist auch dann arbeits- und entscheidungsfähig, wenn einzelne oder
alle Gremien mit der Entsendung von Personen im Verzug sind.
4. Für die Arbeit der PEK werden durch den KV Köln finanzielle Mittel bereit
gestellt.
Transparenz
Die PEK erstellt zu Beginn jeden Jahres eine Arbeitsplanung. Über ihre Arbeit
berichtet die PEK mindestens einmal im Halbjahr auf einer
Kreismitgliederversammlung, sowie bei Bedarf auf dem Delegiertenrat.
Dieser Beschluss, bezogen auf den Zweck, die Aufgaben, sowie die Organisation
der PEK wird spätestens nach der Kommunalwahl 2030 evaluiert und gegeben falls
angepasst.
Begründung
Die PEK besteht seit 2009, einerseits sich in den vergangenen Jahren ihre Organisationsstruktur verändert. Andererseits haben sich die Schwerpunkte der Arbeit der PEK mit der wachsendenden Mitgliederzahlen verändert. Des Weiteren sah der ursprüngliche Beschluss eine Evaluation im Jahr 2017 vor, diese ist jedoch nicht erfolgt. Dieser Antrag passt das Selbstverständnis und die Struktur der PEK an die aktuellen Gegebenheiten an und kommt damit auch der längst überfälligen Evaluation nach.